Funksprechgeräte im Auto bekommen 3 Jahre Schonfrist

Ein Funkgerät in einem Feuerwehr-FahrzeugFunkgeräte am Steuer bekommen 3 Jahre Schonfrist, andere Elektronik bleibt verboten. Beim CB-Funk herrscht beispielsweise das Problem, dass Frei­sprech­ein­richtungen kaum verbreitet sind.


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