VG Köln: Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Telekom muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzenDas Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, dass für TK-Unternehmen keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt werden.


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