1&1-Mobilfunk: Diensteanbieter oder Netzbetreiber!

Altkunden von 1&1 müssen bis spätestens 2025 auf das eigene Netz umgestellt werden, Neukunden ab 2023.Die Bundes­netz­agentur hat gegen­über der "1&1 Mobil­funk GmbH" Fristen zur Been­digung der Doppel­stel­lung als Diens­tean­bieter und Netz­betreiber fest­gelegt.


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