BNetzA zur Drillisch-Kündigungsfrist: Kunden sollen klagen

Nach BNetzA-Antwort weiterhin Unklarheit bei Drillisch-AltverträgenAuch nach Inkraft­treten des neuen TKG pocht Dril­lisch bei einigen Alt-Verträgen auf eine dreimona­tige Kündi­gungs­frist - doch ist das erlaubt? teltarif.de fragte bei der BNetzA nach - doch die scheut eine klare Aussage.


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