Editorial: Und was gilt für Altverträge?

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) tritt am 1. Dezember 2021 in KraftKündi­gungen sollen nach Ablauf der Mindest­lauf­zeit künftig einfa­cher werden. Aber gilt das auch für bereits laufende Verträge? Am Ende gibt es drei verschie­dene Möglich­keiten


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