Handyporto: Gericht verbietet Gültigkeit von nur 14 Tagen

AGB-Klausel zur mobilen Briefmarke wurde verbotenDas ehema­lige Handy­porto der Post heißt jetzt "Mobile Brief­marke" und kommt nicht mehr per SMS, sondern in einer App. Eine Beschrän­kung der Gültig­keit wurde der Post aber nun per Gericht verboten.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.