LG München: o2 Unlimited verstößt gegen Endgerätefreiheit

Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, wie und womit sie eine Mobilfunkflatrate zu nutzen haben.Klarer Fall: Ein Mobil­funk­anbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Inter­net­zugang nur mit Smart­phones, Tablets und anderen mobilen Geräten nutzen dürfen. Das verstößt gegen EU-Recht.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.