mobilcom-debitel: Überhöhte Mahnpauschale untersagt

Urteil gegen mobilcom-debitel wegen überhöhter Mahn- und Rücklastschriftpauschalenmobilcom-debitel hat überhöhte Mahn- und Rücklastschriftpauschalen verlangt, ohne dies zuvor in den AGB anzukündigen. Diese Praxis wurde dem Provider vom OLG Schleswig untersagt.


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