Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Flyer gut lesbar sein

Das Landgericht Düsseldorf hat eine beliebte Praxis verurteilt: Kleingedrucktes darf nicht zu klein und unleserlich sein.Prospekte mit Fußnoten in schier unles­barer gräu­licher 3 Punkte-Schrift dürfen so künftig nicht mehr ausge­geben werden. Das hat das LG Düssel­dorf geur­teilt.


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