TK-Anbieter dürfen nach Kündigung keinen Rückruf erbitten

Urteil: Bei korrekten Kündigungen darf nicht zum Rückruf aufgefordert werdenEs ist gängige Praxis: Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter wollen trotz frist- und form­gerechter Kündi­gung einen Rückruf des Kunden, um ihn dann zu befragen oder zu über­reden, doch zu bleiben. Das geht so nicht mehr.


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