VZBV: Minderung & Kündigung bei geringer Bandbreite

Ist das Internet zu langsam, soll künftig eine Minderung oder vorzeitige Kündigung möglich sein.Wenn das Internet lang­samer als verspro­chen ist oder gar nicht funk­tio­niert, kann ein Kunde ab dem 1.12. entweder die Rech­nung kürzen oder vorzeitig kündigen. Schwierig wird die Beweis­füh­rung werden.


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