Bei einem schwerwiegenden Netzausfall haben die Kunden ein Anrecht auf Entschädigung. Der Paragraph 58 des Telekommunikationsgesetzes gibt die Regeln vor. 1&1 Netzausfall: Es besteht Anrecht auf Entschädigung
Mai 29th, 2024
teltarif.de - Mobilfunknews
Bei einem schwerwiegenden Netzausfall haben die Kunden ein Anrecht auf Entschädigung. Der Paragraph 58 des Telekommunikationsgesetzes gibt die Regeln vor. 


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