BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil zum BKA-Gesetz.Das BKA-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete einige zu weit reichende und unklare Regelungen zum Einsatz heimlicher Überwachung und der Weitergabe von Daten.
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