Die Umsetzung der Spotify-Drossel, die laut der Telekom auf die neue EU-Verordnung zur Netzneutralität zurückgeht, macht Anpassungen in den AGB notwendig. Die Telekom muss Angaben zur "geschätzten maximalen" und "normalerweise zur Verfügung stehenden" Geschwindigkeit machen. So muss die Telekom die Spotify-Drossel in die AGB schreiben
April 29th, 2016
teltarif.de - Mobilfunknews
Die Umsetzung der Spotify-Drossel, die laut der Telekom auf die neue EU-Verordnung zur Netzneutralität zurückgeht, macht Anpassungen in den AGB notwendig. Die Telekom muss Angaben zur "geschätzten maximalen" und "normalerweise zur Verfügung stehenden" Geschwindigkeit machen. 


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