Zusätzliche Preise für vertragliche Hauptleistungen dürfen nur "ausdrücklich" vereinbart werden? Was genau bedeutet das für die beliebten Klauseln zur Datenautomatik? Editorial: Verstecken verboten!
Januar 22nd, 2017
teltarif.de - Mobilfunknews
Zusätzliche Preise für vertragliche Hauptleistungen dürfen nur "ausdrücklich" vereinbart werden? Was genau bedeutet das für die beliebten Klauseln zur Datenautomatik? 


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