 Die Ermittlungsbehörden dürfen künftig bei Unterhaltungen per Messenger mitlesen - vorausgesetzt, es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Allerdings stellt das die Polizei vor technische Herausforderungen.
Die Ermittlungsbehörden dürfen künftig bei Unterhaltungen per Messenger mitlesen - vorausgesetzt, es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Allerdings stellt das die Polizei vor technische Herausforderungen.															Polizei weiß noch gar nicht, wie sie WhatsApp abhören soll
 Juli 12th, 2017
 Juli 12th, 2017  teltarif.de - Mobilfunknews
 teltarif.de - Mobilfunknews  Die Ermittlungsbehörden dürfen künftig bei Unterhaltungen per Messenger mitlesen - vorausgesetzt, es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Allerdings stellt das die Polizei vor technische Herausforderungen.
Die Ermittlungsbehörden dürfen künftig bei Unterhaltungen per Messenger mitlesen - vorausgesetzt, es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Allerdings stellt das die Polizei vor technische Herausforderungen.															


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