Die Ermittlungsbehörden dürfen künftig bei Unterhaltungen per Messenger mitlesen - vorausgesetzt, es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Allerdings stellt das die Polizei vor technische Herausforderungen. Polizei weiß noch gar nicht, wie sie WhatsApp abhören soll
Juli 12th, 2017
teltarif.de - Mobilfunknews
Die Ermittlungsbehörden dürfen künftig bei Unterhaltungen per Messenger mitlesen - vorausgesetzt, es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Allerdings stellt das die Polizei vor technische Herausforderungen. 


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