Das Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, dass für TK-Unternehmen keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt werden. VG Köln: Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
April 20th, 2018
teltarif.de - Mobilfunknews
Das Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, dass für TK-Unternehmen keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt werden. 


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