Die Telekom hatte beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Anordnung der BNetzA zu Nachbesserungen bei StreamOn Widerspruch eingelegt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Zukunft des Angebots ist weiter offen. Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn ist rechtswidrig
November 20th, 2018
teltarif.de - Mobilfunknews
Die Telekom hatte beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Anordnung der BNetzA zu Nachbesserungen bei StreamOn Widerspruch eingelegt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Zukunft des Angebots ist weiter offen. 


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