Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Sky will Berufung einlegen. Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern
März 9th, 2019
teltarif.de - Mobilfunknews
Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Sky will Berufung einlegen. 


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