
März 9th, 2019

teltarif.de - Mobilfunknews

Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Sky will Berufung einlegen.