mobilcom-debitel hat überhöhte Mahn- und Rücklastschriftpauschalen verlangt, ohne dies zuvor in den AGB anzukündigen. Diese Praxis wurde dem Provider vom OLG Schleswig untersagt. mobilcom-debitel: Überhöhte Mahnpauschale untersagt
März 14th, 2019
teltarif.de - Mobilfunknews
mobilcom-debitel hat überhöhte Mahn- und Rücklastschriftpauschalen verlangt, ohne dies zuvor in den AGB anzukündigen. Diese Praxis wurde dem Provider vom OLG Schleswig untersagt. 


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