Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist vollständig europarechtswidrig. Die Regelung darf nicht mehr angewendet werden. Geklagt hatten zwei Telekommunikationsunternehmen. Urteil: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
September 7th, 2023
teltarif.de - Mobilfunknews
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist vollständig europarechtswidrig. Die Regelung darf nicht mehr angewendet werden. Geklagt hatten zwei Telekommunikationsunternehmen. 


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