Handy-Vertrag: Doch nur maximal 24 Monate Laufzeit?

Interessantes Urteil des EuGH zur MindestvertragslaufzeitWenn ein Kunde ein neues Handy möchte und einer vorzei­tigen Vertrags­verlän­gerung zustimmt - darf der Provider den neuen Vertrag dann einfach an den alten dran­hängen? Der EuGH hat dazu ein Grund­satz­urteil gespro­chen.


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