
Februar 26th, 2013

teltarif.de - Mobilfunknews

Legt ein Mobilfunk-Anbieter im Falle von Rechnungsstreitigkeiten einen technischen Prüfbericht nicht fristgemäß vor, hat er keinen Anspruch auf Bezahlung der strittigen Entgelte. Das hat das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge entschieden.