Klage abgewiesen: Frau muss Mobilfunkmast dulden

OLG Dresden sieht nur unwesentliche Beeinträchtigung durch Sendemast.Das Oberlandesgericht Dresden sieht nur eine unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage in der Nachbarschaft, solange die Grenzwerte eingehalten werden.
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