Die Bundesnetzagentur stellt nochmals klar, dass die EU-Verordnung zum Roaming ausnahmslos gilt. In einer Stellungnahme kritisiert die Behörde Entgelte, die über die regulierten Aufschläge hinausgehen. Absage an Taktungseffekte
Juni 16th, 2016
teltarif.de - Mobilfunknews
Die Bundesnetzagentur stellt nochmals klar, dass die EU-Verordnung zum Roaming ausnahmslos gilt. In einer Stellungnahme kritisiert die Behörde Entgelte, die über die regulierten Aufschläge hinausgehen. 


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