Anwalt: Drei Monate Kündigungsfrist bei Drillisch trotz TKG

Rechtsanwalt Christian Solmecke zur dreimonatigen Kündigungsfrist bei DrillischDril­lisch igno­riert bei Verträgen ohne Lauf­zeit das neue TKG - und die BNetzA wollte keine Einschät­zung dazu abgeben. Das hat nun Rechts­anwalt Solmecke im Auftrag von teltarif.de getan: Dril­lisch darf das.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.