ARD/ZDF: Einigung mit Verlegern zu Onlineangeboten

ARD und ZDF dürfen programmbegleitende Texte im Internet platzieren.Im Streit über die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es eine Einigung: ARD und ZDF dürfen Texte publizieren, Bewegtbild und Ton müssen dabei aber im Mittelpunkt stehen.
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