Beleidigung auf Facebook ist nicht immer ein Kündigungsgrund

Beleidigungen auf Facebook ist nicht automatisch ein KündigungsgrundDas Hessische Landesarbeitsgericht entscheidet zu Gunsten eines Arbeitnehmers, der gegen die Kündigung seines Arbeitgebers klagte. Der Kündigungsgrund war ein beleigender Post auf Facebook.
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