Das BKA-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete einige zu weit reichende und unklare Regelungen zum Einsatz heimlicher Überwachung und der Weitergabe von Daten. BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
April 20th, 2016
teltarif.de - Mobilfunknews
Das BKA-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete einige zu weit reichende und unklare Regelungen zum Einsatz heimlicher Überwachung und der Weitergabe von Daten. 


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