Wesentliche Inhalte von Festnetz- und Mobilfunkverträgen müssen zukünftig in einer transparenten Übersicht dargestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu heute Vorgaben veröffentlicht, die für alle Verträge gelten, die einen Zugang zum Internet ermöglichen BNetzA: Konkrete Vorgaben für transparente Produktinformationen
Februar 17th, 2017
teltarif.de - Mobilfunknews
Wesentliche Inhalte von Festnetz- und Mobilfunkverträgen müssen zukünftig in einer transparenten Übersicht dargestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu heute Vorgaben veröffentlicht, die für alle Verträge gelten, die einen Zugang zum Internet ermöglichen 


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