Mobilfunk-Anbieter verweisen ihre Kunden bei Rechnungsstreitigkeiten gern an den Drittanbieter. Das geht so aber nicht: Wer das Geld eintreibt, ist für Beschwerden zuständig. Drittanbieter-Urteil: Mobilfunk-Anbieter in der Pflicht
Dezember 11th, 2015
teltarif.de - Mobilfunknews
Mobilfunk-Anbieter verweisen ihre Kunden bei Rechnungsstreitigkeiten gern an den Drittanbieter. Das geht so aber nicht: Wer das Geld eintreibt, ist für Beschwerden zuständig. 


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