Nach Ansicht eines EU-Rechtsgutachters müssen Gewerbetreibende nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften, die über ihr offenes WLAN-Angebot begangen wurden. EU-Gutachter: Keine Haftung für offenes WLAN
März 16th, 2016
teltarif.de - Mobilfunknews
Nach Ansicht eines EU-Rechtsgutachters müssen Gewerbetreibende nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften, die über ihr offenes WLAN-Angebot begangen wurden. 


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