Es scheint unstrittig: Der Anbieter möchte die Preise erhöhen, der Kunde hat ein Widerrufsrecht. Der EuGH schiebt dem jetzt in einigen Fällen den Riegel vor. Das Urteil könnte Folgen haben. EuGH: Kein Widerruf nach Preiserhöhung
November 30th, 2015
teltarif.de - Mobilfunknews
Es scheint unstrittig: Der Anbieter möchte die Preise erhöhen, der Kunde hat ein Widerrufsrecht. Der EuGH schiebt dem jetzt in einigen Fällen den Riegel vor. Das Urteil könnte Folgen haben. 


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