
Juli 1st, 2015

teltarif.de - Mobilfunknews

Im Streit um die Vergütung von Abrufen entsprechender Musik-Videos auf der Video-Plattform YouTube scheiterte eine Klage der Gema vor dem Landgericht München I: YouTube als technischer Dienstleister sei nicht unmittelbar für die Inhalte verantwortlich.
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