Beschlagnahmt die Polizei ein Smartphone, müssen Beschuldigte ihre PIN oder ihr Passwort grundsätzlich nicht preisgeben. Anders sieht es beim Fingerabdruck aus. Allerdings müssen sowohl der Zugriff auf die Daten als auch die Beschlagnahme verhältnismäßig sein. Handy beschlagnahmt: Das darf die Polizei beim Entsperren
Oktober 23rd, 2026
teltarif.de - Mobilfunknews
Beschlagnahmt die Polizei ein Smartphone, müssen Beschuldigte ihre PIN oder ihr Passwort grundsätzlich nicht preisgeben. Anders sieht es beim Fingerabdruck aus. Allerdings müssen sowohl der Zugriff auf die Daten als auch die Beschlagnahme verhältnismäßig sein. 


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