Handy beschlagnahmt: Das darf die Polizei beim Entsperren

Handy beschlagnahmt: Das darf die Polizei beim EntsperrenBeschlag­nahmt die Polizei ein Smartphone, müssen Beschul­digte ihre PIN oder ihr Passwort grund­sätz­lich nicht preisgeben. Anders sieht es beim Finger­abdruck aus. Allerdings müssen sowohl der Zugriff auf die Daten als auch die Beschlag­nahme verhält­nismäßig sein.
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