Klage abgewiesen: Frau muss Mobilfunkmast dulden

OLG Dresden sieht nur unwesentliche Beeinträchtigung durch Sendemast.Das Oberlandesgericht Dresden sieht nur eine unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage in der Nachbarschaft, solange die Grenzwerte eingehalten werden.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.