Nicht vertragskonforme Leistungen bei mobilem Internet

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. GerpottMit der Novelle des TKG 2021 wurden neue Rechte für Verbrau­cher bei Abwei­chungen zwischen den vertrag­lich verein­barten maxi­malen Down- und Upload-Raten und der tatsäch­lichen Leis­tung für einen Inter­net­zugang über Fest- oder Mobil­funk­netze geschaffen.


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