Rundfunkbeitrag für Gästezimmer nur bei Empfangsmöglichkeit

Für den Rundfunkbeitrag in Gästezimmern gelten andere Regeln als bei PrivathaushaltenEin Rundfunkbeitrag für Gästezimmer muss nur dann gezahlt werden, wenn es tatsächlich eine Empfangsmöglichkeit für Gäste gibt.


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