Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht weist Eilanträge ab

Der Rundfunkbeitrag wird zunächst nicht steigenDas Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat die Eilan­träge von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio gegen die Blockade der Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags durch Sachsen-Anhalt abge­wiesen. Damit kann der monat­liche Beitrag zum Jahres­wechsel nicht wie ursprüng­lich geplant um 86 Cent steigen.


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