StreamOn muss nachgebessert oder eingestellt werden

Telekom verliert Eilverfahren um StreamOnDie Deut­sche Telekom muss ihre StreamOn-Optionen nach einer Entschei­dung des Ober­verwal­tungs­gericht Münster nach­bessern oder einstellen. Das Haupt­sache­verfahren hat keine aufschie­bende Wirkung mehr.
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