StreamOn muss nachgebessert oder eingestellt werden

Telekom verliert Eilverfahren um StreamOnDie Deut­sche Telekom muss ihre StreamOn-Optionen nach einer Entschei­dung des Ober­verwal­tungs­gericht Münster nach­bessern oder einstellen. Das Haupt­sache­verfahren hat keine aufschie­bende Wirkung mehr.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.