Tk-Anbieter müssen bei Preiserhöhungen künftig nachzahlen

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, das Telekommunikationsgesetz bei Entgelten zu ändern. Das wurde gestern umgesetzt.Gibt es Streit um Netzentgelte und "erhöht" ein Gericht später die Preise, müssen Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Jahresumsatz das nachzahlen. Für Endkunden ändert sich dabei nichts.
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