Das Hamburger Telko-Unternehmen willy.tel geht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung im Telekommunikationsgesetz vor. Demnach müssen Vermieter die Betriebskosten bereits existierender Breitbandnetze grundsätzlich nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. willy.tel hält die darin liegende Rückwirkung auf langlaufende Verträge für verfassungswidrig. TV-Kabel: Bleibt Nebenkostenprivileg doch länger erhalten?
September 18th, 2022
teltarif.de - Mobilfunknews
Das Hamburger Telko-Unternehmen willy.tel geht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung im Telekommunikationsgesetz vor. Demnach müssen Vermieter die Betriebskosten bereits existierender Breitbandnetze grundsätzlich nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. willy.tel hält die darin liegende Rückwirkung auf langlaufende Verträge für verfassungswidrig. 


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