Ein Blogger kann unter Umständen für ein auf seinem Blog eingebundenes YouTube-Video auf Unterlassung haftbar gemacht werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg. Der Blogger hätte sich vorher über die Rechtmäßigkeit des Videos informieren müssen. Urteil: Blogger haftet für verlinktes YouTube-Video
Mai 24th, 2012
teltarif.de - Mobilfunknews
Ein Blogger kann unter Umständen für ein auf seinem Blog eingebundenes YouTube-Video auf Unterlassung haftbar gemacht werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg. Der Blogger hätte sich vorher über die Rechtmäßigkeit des Videos informieren müssen. 


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