Urteil: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht zur VorratsdatenspeicherungDie anlass­lose Vorrats­daten­spei­che­rung ist voll­ständig euro­parechts­widrig. Die Rege­lung darf nicht mehr ange­wendet werden. Geklagt hatten zwei Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen.


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