Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn ist rechtswidrig

Telekom will StreamOn weiterführenDie Telekom hatte beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Anordnung der BNetzA zu Nachbesserungen bei StreamOn Widerspruch eingelegt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Zukunft des Angebots ist weiter offen.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.