Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin illegal

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen ohnehin illegale Vorratsdatenspeicherung nicht anWegen recht­licher Unsi­cher­heiten wird die Vorrats­daten­spei­che­rung seit 2017 nicht mehr ange­wandt. Verfas­sungs­beschwerden dagegen ergeben also kaum Sinn - das Bundes­ver­fas­sungs­gericht wies daher drei Beschwerden ab.


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