Wenn das Internet langsamer als versprochen ist oder gar nicht funktioniert, kann ein Kunde ab dem 1.12. entweder die Rechnung kürzen oder vorzeitig kündigen. Schwierig wird die Beweisführung werden. VZBV: Minderung & Kündigung bei geringer Bandbreite
Oktober 6th, 2021
teltarif.de - Mobilfunknews
Wenn das Internet langsamer als versprochen ist oder gar nicht funktioniert, kann ein Kunde ab dem 1.12. entweder die Rechnung kürzen oder vorzeitig kündigen. Schwierig wird die Beweisführung werden. 


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