 Das Telefon klingelt - doch statt eines Bekannten ist es ein nerviger Werbeanruf. Ohne vorherige Einwilligung ist das eigentlich verboten. Wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erläutert die Bundesnetzagentur.
Das Telefon klingelt - doch statt eines Bekannten ist es ein nerviger Werbeanruf. Ohne vorherige Einwilligung ist das eigentlich verboten. Wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erläutert die Bundesnetzagentur.															Werbeanrufe: So werden sie an die BNetzA gemeldet
 Juni 5th, 2017
 Juni 5th, 2017  teltarif.de - Mobilfunknews
 teltarif.de - Mobilfunknews  Das Telefon klingelt - doch statt eines Bekannten ist es ein nerviger Werbeanruf. Ohne vorherige Einwilligung ist das eigentlich verboten. Wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erläutert die Bundesnetzagentur.
Das Telefon klingelt - doch statt eines Bekannten ist es ein nerviger Werbeanruf. Ohne vorherige Einwilligung ist das eigentlich verboten. Wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erläutert die Bundesnetzagentur.															


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